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Incoming Ost - AGB
a) Incoming Ost vermittelt Reiseleistungen in Paketform an Auftraggeber, die sich verpflichten
die Reise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten und als Veranstalter aufzutreten.
Incoming Ost ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts.
b) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Vertragspartnern. Änderungen
in den Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber gelten nur, wenn Incoming Ost diese schriftlich anerkennt.
1. Vertragsabschluss
Schriftlich, mündlich oder per Email kann eine Bestellung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Vertrag
kommt durch unsere schriftliche Rückbestätigung zustande.
2. Leistung
Vertragliche Leistungen sind laut unseren Reisebestätigungen bindend. Nebenabreden bedürfen generell der
Schriftform. Unwesentliche Änderungen der vereinbarten Reiseleistung sind gestattet, soweit dadurch die
Gesamtheit der Reise nicht betroffen ist.
Incoming Ost ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
liegt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen
Preises müssen in diesem Fall ausgewiesen werden. Außerdem ist Incoming Ost verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige
Preiserhöhung zu informieren. Jede Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetag verlangt
wird, ist ungültig. Bei der Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises
kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Incoming Ost schriftlich geltend zu machen.
3. Pflichten Incoming Ost
Incoming Ost steht als Kaufmann für die ordentliche Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist Reiseveranstalter nach §651 a BGB. Eventuelle Beanstandungen sind vor Ort unverzüglich anzuzeigen
und von den Leistungsträgern schriftlich zu bestätigen.
5. Gewährleistung
Bei Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, besteht Anspruch auf Abhilfe unter Mithilfe des Auftraggebers.
Kann diese Abhilfe nicht geleistet werden, besteht Recht auf Minderung des Reisepreises. Voraussetzung ist die Anzeige der Mängel vor Ort.
Ansprüche müssen außerdem innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden. Ansprüche wegen mangelhafter
Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monates geltend, so ist die Verjährung
solange gehemmt, bis die schriftliche Zurückweisung durch Incoming Ost erfolgt.
6. Bezahlung und Währung
Der vollständige Reisepreis muss bis 14 Tage vor Abreise auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung von Fristen
ist Incoming Ost berechtigt, nach Mahnung, die Reise zu stornieren. Rücktrittsgebühren müssen als Entschädigung gezahlt
werden.
Ist der Besteller mit laufenden Zahlungen im Verzug und hat auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht gezahlt, ist ein Rücktritt
von Incoming Ost möglich. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgeschrieben, in Euro inklusive 19 % MwSt.
7. Rücktritt, Storno und Teilstorno
Ein Rücktritt des Auftraggebers wird nach folgenden Stornosätzen errechnet:
Bis 42 Tage vor Anreise keine
41 - 28 Tage vor Anreise 40 %
27 - 07 Tage vor Anreise 70 %
06 - 01 Tag vor Anreise 80 % Stornogebühr vom Reisepreis.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung des Veranstalters werden nur die ersparten Aufwendungen erstattet.
Sollten die Rücktrittsbedingungen abweichen, weist Incoming Ost Sie im Angebot gesondert darauf hin.
Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen beinhalten, können bei Stornierung die Eintrittskarten in voller
Höhe berechnet werden, sofern Wiederverkauf nicht möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang
der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Incoming Ost.
Dem Reisenden steht das Recht zu, Incoming Ost nachzuweisen, dass ein Schaden durch den Rücktritt nicht entstanden ist oder dieser
Schaden wesentlich niedriger als die genannte Entschädigungspauschale ist.
8. Höhere Gewalt
Wird eine Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt gestört oder verhindert, können beide Vertragspartner zurücktreten.
Der Auftraggeber hat in jedem Fall bei Dritten fest gebuchte Leistungen zu zahlen.
9. Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn
Incoming Ost für einen, dem Reisenden entstehenden, Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10. Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
11. Gerichtsstand
Der Reisende kann Incoming Ost an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von Incoming Ost gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Es sei denn die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Incoming Ost maßgeblich.
12. Allgemeine Bestimmungen
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
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